Frauenmesse Bella Donna
Allgemeine Gschäftsbedingungen für Aussteller:
§ 1 Veranstalter MACONET GmbH, Mönkehütte 38, Telefon: 05262-696 99 55 hambruegge@maconet.de www.belladonna-messe.de
§ 2 Veranstaltungszweck Die Frauenmesse Bella Donna ist eine Ausstellungs-, Beratungsund Informations- sowie Verkaufsveranstaltung mit Erlebnischarakter.
§ 3 Ort der Veranstaltung Bürgerhaus Ihlow, Alte Wieke 6, 26632 Ihlow
§ 4 Zeitraum und Dauer Veranstaltungstag: 23. Oktober 2010 Aufbau: 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr Beginn: 10:00 Uhr – Besuchereinlass: 9:45 Uhr Ende der Veranstaltung: 18:00 Uhr Abbau: 18:00 bis 20:00 Uhr
§ 5 Ausstellerpreise Je Quadratmeter Ausstellungsfläche werden berechnet: Reihenstand (eine offene Seite) 35,- € /qm Eckstand (zwei offene Seiten) 45,- € /qm Kopfstand (drei offene Seiten) 55,- € /qm
§ 6 Zahlungsbedingungen 50 % des Rechnungsbetrages werden bei Vertragsabschluss fällig, die restlichen 50 % sind bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zahlbar. Nach diesem Datum ausgestellte Rechnungen werden immer in vollem Umfang sofort fällig. Die vorherige Bezahlung der Rechnungen ist Voraussetzung für die Ausrichtung des Ausstellungsstandes. Der Veranstalter behält sich vor, nach vorherigen vergeblichen Mahnungen die Ausstellungsflächen an andere Aussteller zu vergeben, ohne dass der Aussteller von seinen Zahlungsverpflichtungen entbunden wird.
§ 7 pauschaler Werbekostenzuschuss Für die Bewerbung der Veranstaltung mit Hilfe von Flyern, Plakaten sowie Werbeanzeigen beteiligen sich alle Aussteller mit einem pauschalen Werbekostenzuschuss in Höhe von 70,-€.
§ 8 Werbebeteiligung Alle Aussteller erhalten einen Eintrag in eine Ausstellerliste, die auf der Homepage der Veranstaltung aufgeführt wird. Dieser Eintrag beinhaltet auch eine Verlinkung zur Homepage des Ausstellers. Eine darüber hinausgehende werbliche Einbindung sowie Modelle des Veranstaltungssponsorings können separat mit dem Veranstalter vereinbart werden.
§ 9 Schriftliche Anmeldung & Zulassung Mit schriftlichem Zugang des vollständig ausgefüllten sowie rechtsgültig unterschriebenen Anmeldeformulars erkennt der Aussteller die Ausstellungsbedingungen an. Die Anmeldung wird mit Zulassung der Anmeldung durch den Veranstalter gültig und bindend.
§ 10 Ausstellervertrag Mit der schriftlichen Bestätigung der Zulassung zur Ausstellung kommt ein Ausstellungsvertrag zu Stande. Im Interesse der gesamten Veranstaltung ist der Veranstalter berechtigt, Standflächen zu verlegen oder Standgrößen zu verändern, ohne dass sich hieraus Ansprüche gegen den Veranstalter ableiten lassen. Sollte über eine zugewiesene Ausstellungsfläche nicht verfügt werden können, so steht dem Aussteller das Recht auf Erstattung des bereits bezahlten Standmiete zu. Ein Anspruch auf sonstige Ansprüche oder Schadensersatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Der Aussteller akzeptiert, dass sich im Falle einer Änderung seiner Standfläche auch nach dem Zeitpunkt der Zulassung sich keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter ableiten lassen. |
§ 11 Zurückziehung der Anmeldung Der Aussteller auch dann verpflichtet den vollen Rechnungsbetrag zu zahlen wenn er absagt oder nicht teilnimmt. Eine Aufhebung des Ausstellervertrages ist nur mit einer schriftlichen Zustimmung des Veranstalters möglich.
§ 12 Mitaussteller Mitaussteller sind vom Aussteller immer durch den Veranstalter genehmigen zu lassen. Neben der vollständigen Unternehmensanschrift für den Mitaussteller ist ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einzureichen. Je zugelassenem Mitaussteller werden 150,- € durch den Veranstalter berechnet. Für Mitaussteller die sich ohne eine Zulassung und Anmeldung beim Veranstalter am Ausstellungsstand des Ausstellers beteiligen ist der Veranstalter berechtigt die oben genannte Anmeldegebühr zuzüglich einer 50% Säumniszuschlags zu berechnen.
§ 13 Änderung von Veranstaltungsort und Veranstaltungstermin Aus Gründen höherer Gewalt kann die Veranstaltung vom Veranstalter verkürzt, verlängert, ganz oder teilweise geschlossen oder abgesagt werden. In diesem Falle kann der Veranstalter vom Aussteller 25 % der Standmiete als Kostenentschädigung verlangen. Es ergibt sich hieraus für die Aussteller weder ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Erlass noch auf Schadenersatz.
§ 14 Müllentsorgung Jeder Aussteller beteiligt sich mit einem pauschalen Betrag in Höhe von 15,- € an den Kosten für die Entsorgung des anfallenden Mülls. Dieser ist beim Verlassen der Ausstellungsfläche gesondert nach Papiermüll und Restmüll getrennt und deutlich sichtbar abzustellen.
§ 15 An- und Abholung von Messeständen und Werbematerialien In einem gesonderten Ausstelleranschreiben erhalten die Aussteller bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn weitergehende Informationen. Informationsbedarf der Aussteller können bei Bedarf jedoch im Vorfeld telefonisch beim Veranstalter erfragt werden.
§ 16 Technische Leistungen Der Veranstalter übernimmt allgemeine technische Leistungen wie Beheizung und Beleuchtung der Ausstellungsräume.
§ 17 Haftung und Versicherung Der Veranstalter gewährleistet die Verwendung der Räume für den vertragsgemäßen Gebrauch. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters für Personen-, Vermögens- oder Sachschäden der Aussteller oder Dritter ist ausgeschlossen.
§18 Vertragsgrundlagen, Gerichtsstand und Vertragsänderungen Vertragsgrundlagen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die Hausordnung sowie allgemeine sicherheitsund andere Bestimmungen, die dem Aussteller bis zu Beginn der Veranstaltung zugehen.
Gerichtsstand ist Aurich.
Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. |
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